Bußgeldkatalog - Alkohol

ALKOHOL Bußgeld Punkte

In der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Kfz geführt und dabei alkoholische Getränke konsumiert oder die Fahrt unter der Wirkung von Alkohol angetreten.

  250€ 1

Mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille Blutalkohol + bzw. 0,25 bis 0,54 mg/l Atemalkohol mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen

1. Verstoß 500€
+ 1 Monat Fahrverbot
2
2. Verstoß  1000€
+ 3 Monat Fahrverbot
2
3. Verstoß  1500€
+ 3 Monat Fahrverbot
2

Führerscheinentzug:

Bei bestimmten Straftaten z.B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1% wie auch bei Erreichen oder überschreiten der 8 Punkte Grenze wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf einer Sperrfrist von mind. 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Bei einer Entziehung wegen Punkten, sowie bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6% oder nach Drogenkonsum wird die Wiedererteilung von einem positiven medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig gemacht.