ALKOHOL | Bußgeld | Punkte |
In der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Kfz geführt und dabei alkoholische Getränke konsumiert oder die Fahrt unter der Wirkung von Alkohol angetreten.
250€ | 1 |
Mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille Blutalkohol + bzw. 0,25 bis 0,54 mg/l Atemalkohol mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen
1. Verstoß | 500€ + 1 Monat Fahrverbot |
2 |
2. Verstoß | 1000€ + 3 Monat Fahrverbot |
2 |
3. Verstoß | 1500€ + 3 Monat Fahrverbot |
2 |
Bei bestimmten Straftaten z.B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1% wie auch bei Erreichen oder überschreiten der 8 Punkte Grenze wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf einer Sperrfrist von mind. 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Bei einer Entziehung wegen Punkten, sowie bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6% oder nach Drogenkonsum wird die Wiedererteilung von einem positiven medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig gemacht.