Wer muss an der MPU teilnehmen

ALKOHOL:

  • Einmalige Trunkfahrt mit einer Promille von 1,6 bzw. mehrmalige Trunkfahrt mit weniger als 1,6 Promille. 
  • Dies gilt auch für Fahrradfahrer.

BETÄUBUNGSMITTEL:  

  • Fahren unter dem Einfluss des Betäubungsmittels. 
  • Eine Straftat im Zusammenhang mit Betäubungsmittel. 
  • Hinweise auf die Einnahme von Betäubungsmittel.

PUNKTE:

  • Erreichen von 8 Punkten. 
  • Schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln.

STRAFTAT:

  • Verstöße nach dem deutschen Strafrecht
  • Vorliegen von Vorstrafen wegen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch bzw. die Feststellung der Hinweise auf aggressiven Charakter.